WEG-Verwaltung
Jährliche Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer, Durchführung von Beschlüssen und Durchsetzung der Hausordnung, Maßnahmen treffen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft, Aufstellen eines jährlichen Wirtschaftsplanes und Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben sowie Umlage zu der Instandhaltungsrücklage bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
GRUNDLEISTUNGEN WEG-VERWALTUNG:
Erstellen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr, einschl. Ausweis der Verteilung alle Kosten gem. § 28 WEGErstellen Jahresabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung
Insbesondere:– Abrechnung über tatsächliche Einnahmen und Ausgaben– Zinseinnahmen und abgeführte Kapitalertragssteuer– Nachweis Haushaltnahe Dienstleistung nach §35 a EStG– Nachweis Entwicklung Instandhaltungsrücklage
Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung
– Protokollanfertigung, Niederschrift über gefasste Beschlüsse– Beschlusssammlung
Durchsetzung der HausordnungÜberwachung der Verträge der GemeinschaftGeldverwaltungRechnungskontrolle und – anweisungÜbersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung
Insbesondere:– Führen und Abrechnung von Hausgeldkonten und Rücklagenkonten– Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung
Technische Kontrollen am GemeinschaftseigentumAbwicklung von SchadensfällenMaßnahmen zu Instandhaltung und Instandsetzung GemeinschaftseigentumAllgemeine Leistungen: Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten